3 freie Betreuungsplätze 25/35 Std. ab August 2026:

Arbeit, Ziele und Methoden


Bild vom Kind

Jedes einzelne Kind ist für mich ein kleiner selbstständig Mensch. Der seine eigene Persönlichkeit hat und in dem Sinne etwas besonders ist auf seine Art und Weise.
Auch in der Entwicklung ist jedes Kind anders und hat sein eigenes Tempo, das macht jedes einzelne Kind aus.
Ich stärke und unterstütze jedes Kind in seiner Entwicklung, Selbstständigkeit und Persönlichkeit.
Ich motiviere das Kind in seinem eigenen Handeln und somit stärke ich sein Selbstbewusstsein.
Ich fördert und forder jedes einzelne Kind in seiner persönlichen Entwicklung, so weit das Kind es möchte im spielerischen Bereich.


Wie erziehen ich?


Ich erziehen die Kinder mit Respekt und mit einem liebevollem Umgang, damit sich die Kinder bei mir wohlfühlen und ihre Bedürfnisse offen sagen können oder zeigen. Die Kinder werden bei mir als selbstständige und individuelles Kind behandelt. Ich lasse die Kinder ihrer eigenen Erfahrungen sammeln, so weit es geht. Durchs alleine ausprobieren erlernen die Kinder ihre Selbstständigkeit z. B. Treppen hoch krabbeln /gehen oder das Brot alleine schmieren. Möchten oder brauchen die Kinder meine Hilfe unterstütze ich sie gerne. Schaffen Sie es, lobe und ermutigen ich sie, es weiterhin alleine zu versuchen. Somit Stärke ich bei den Kinder das Selbstbewusstsein.

Wie gehe ich mit Streitigkeiten um?


Ich beobachte erst den Konflikt zwischen den Kindern. Bei einer kleinen Auseinandersetzung halte ich mich zurück. Da die Kinder lernen sollen den Konflikt selbstständig zu lösen.

Merke ich, dass die Kinder den Konflikt nicht selbstständig lösen können, gebe ich ihnen Unterstützung. Ich beurteile nicht wer Schuld hat und wer nicht, sondern setze mich zwischen den Kindern und jedes Kind darf mir in Ruhe erzählen, wie es zu diesem Streit kam. Dadurch kann ich ihnen zeige, dass ich zu den Kindern vertrauen habe und sie ermutigen eine eigene Lösung zu finden.

Werden die Kinder gegenseitig handgreiflich, trenne ich sie erstmal. Somit kann man in Ruhe den Streit auf dem Grund gehen. Im Anschluss suchen wir gemeinsam nach einer Lösung und die Kinder sollten sich gegenseitig wieder vertragen und entschuldigen. Oder vielleicht gehen sie sich für eine kurze Zeit aus dem Weg



Die 10 Bildungsbereiche 
Die 10 Bildungsbereiche bestehen aus Medien, Mathematische Bildung, Naturwissenschaftliche Bildung, Bewegung, Ökologische Bildung, Musisch – ästhetische Bildung, Soziale und (inter-) kulturelle Bildung, Sprache und Kommunikation, Religion und Ethik, Körper, Gesundheit und Ernährung
Durch die Bildungsbereiche werden die Selbstkompetenz, die Sozialkompetenz und die Sach – Methodenkompetenz gefördert und gefordert.
Die Kinder werden spielerisch in den Bildungsbereiche gefördert und gefordert. Bei erforschen, entdecken und beobachten, nehmen die Kinder es wahr. Durch die Interaktion erkenne die Kinder es besser und es wird in dem Lernprozess im Kopf verankert.


Medien

Im Bereich Medien nutzen wir die Toniebox, da haben wir verschiedene Möglichkeiten zb. Lieder oder Hörspiele zu hören. Die Kinder habe auch die Möglichkeit sich Bücher anzuschauen oder ich lese den Kinder eine Geschichte vor. In meiner Kindertagespflege benutzen wir auch ein Kamishibai ( Erzähltheater).

Mathematische Bildung

Bei der Mathematische Bildung beschäftigt wir uns mit dem Erforschen und Experimentieren von Zahlen, Formen und Farben. Somit erlernen die Kinder ein Grundwissen. Wir zählen zb. Die Bausteine oder in die Steckschnecke werden verschiedene Formen (Dreiecke, Sterne und Kreise) reingesteckt.

Naturwissenschaftliche - technische Bildung

Hier beschäftigt wir uns mit der Natur, Lebewesen im Wald und Garten. Auch die Jahreszeit und das Wetter spielt eine Rolle dabei. Im Wald kann man vieles entdecken, erforschen, fühlen und viele andere Geräusche wahrnehmen. Gerade in den verschiedenen Jahreszeiten entdeckt man vieles zb. das die Blumen und Bäume wieder anfangen zu blühen. Im Sommer nach dem Regen riecht der Wald anderes wegen der Feuchtigkeit. Es gibt viele verschiedene Naturmaterialen mit denen man basteln kann. Auch im Garten kann man einiges erforschen. Bei anpflanzen von Samen und sie beobachtet, was daraus wächst. Die Kinder erlernen verschiedenen Natumaterialien, Elemente kennen um sie später selbstständig zu nutzen.

Bewegung

In meiner Kindertagespflege steht Bewegung in verschiedenen Form an. Wir haben verschiedene Möglichkeiten uns zu bewegen in den Räumlichkeiten zb. Mit dem Krabbeltunnel, Höhlen zu bauen, Klettersteine, Wahrnehmungspfad, Bällebad usw.
Draußen im Garten, im Wald oder beim spazieren gehen können die Kinder sich frei bewegen zb. Rennen, toben und klettern.
Die Kinder habe das Bedürfnis sich zu bewegen und aus zu toben. Auch in manchen Spielphasen steckt Bewegung drin.
Die Kinder erlernen dadurch verschiedene Möglichkeiten die Hindernisse zu bezwingen oder ein zu schätzen ist es hoch oder tief, breit oder doch sehr eng.

Ökologische Bildung

Wir beschäftigen uns in der Ökologischen Bildung mit der Umwelt und Lebewesen. Das ist immer ein aufregendes und sensibles Thema die Umwelt. Wie können wir die Umwelt schützen? In den wir den Müll nicht einfach in die Natur oder auf die Straße schmeißen, sondern in die vorgesehen Mülltonnen. Hierbei erlernen die Kinder die Umwelt zu schützen für die Menschheit, Tiere und Pflanzen. Und verinnerlichen gleichzeitig die richtige Müllentsorgung, aus alt macht neu.

Musisch – ästhetische Bildung

Musisch – ästhetische Bildung setzt sich aus dem Handeln und dem Ergebnis sinnlicher Erfahrung zusammen. Musisch – ästhetische Aktivitäten lassen unter anderem innere Bilder im Kopf entstehen, bieten vielfältige Ausdrucksmöglichkeiten und fördert die Kreativität und Fantasie. Es können auch Stimmungen abgebaut oder aufgebaut werden. Unter anderem können folgende Entwicklungsbereich und Erfahrungen unterstützt:
• selbstwirkend
• Wahrnehmung ausdrücken und mitteilen
• Sprache
• Feinmotorik und Körperkoordinationen
• Konzentration und Ausdauer
• Sinneseindrücke
Den Kinder stehen hierfür verschiedene musikalische Instrumente zur Verfügung zb. Klangstabe, Glockenspiel, Rasseleier usw.
Wir singen, tanzen, machen Finger- und Reimspiel, musizieren zusammen.

Soziale und (inter-) kulturelle Bildung

Für die Kinder ist es wichtig den sozialen Kontakte zu gleichaltrigen Kinder zu haben. Es fördert den Kontakt zu anderen Mitmenschen und anderen Kulturen. Dadurch lernen Kinder verschiedenen Tradition, Lebensweisen und andere Kulturen kennen. Die Wertschätzung aller Kulturen und Tradition werden hiermit gepflegt und erhalten. Die Musik und das Tanzen verbindet alle Kulturen miteinander, somit versteht man sich, egal welche Weltsprache man spricht.

Sprache und Kommunikation

Wie unterstützt ich die Kinder bei der Sprache und Kommunikation. Wenn die Kinder morgens kommen, da fängt schon die Kommunikation und Sprache an und begleitet und den ganzen Tag über, von den Spielphasen über die Frühstückszeit bis hin zum abholen. In den Alltagssituationen erkläre ich was ich jetzt mache bzw. wir. Ich frage, die Kinder, was sie gerade spielen oder ob sie mitmachen möchten.
Ich schaue mit den Kinder gemeinsam Wimmelbücher an, dort benennen und erkläre ich die Bilder. Musik spielt auch eine wichtige Rolle, da die Wörter durch Reime oder durch musikalische Begleitung sich immer wieder anders anhören und wahrgenommen werden. Dadurch festigen sie die Wörter und verbinden Sie mit den gesehen.

Religion und Ethik

Es gibt verschiedene Religion und jeder hat sein eigenen Glauben der Wertschätzend ist. Ich vermitteln zu den verschiedenen Tradition und die religiösen Festen mit Bastelaktionen, traditionellen Liedern oder es wir dazu gebacken.

Körper, Gesundheit und Ernährung

Eine ausgewogenes und gesunde Ernährung ist wichtig für die Gesundheit und dem Körper. Darum ist es wichtig, dass die Kinder ein abwechslungsreiches Frühstück mitbekommen zb. mit Obst, Gemüse, Wurst, Käse, Joghurt und Müsli. Es ist wichtig die Kinder dort selbstbewusst heran zu führen und als Vorbild dienen. Der Körper braucht Energie, gerade bei Spielen und rum toben.


Die Entwicklung
Ihr Kind wird bei mir in der sprachlichen, geistigen, körperlichen und sozialen Entwicklung gefordert und gefördert.
Bei der sprachlichen Entwicklung schauen wir uns gemeinsam Bücher an und ich lese sie langsam und deutlich vor.
Durch das langsame, deutliche aussprechen und das wiederholen der Wörter werden sie befestigt und bekommen eine Bedeutung.
Mit verschiedenen Sing-und Fingerspiele hören sich die Wörter anders an, durch den musikalischen Rhythmus.
Die körperliche Entwicklung fördert ich mit Hilfe von verschiedenen Bewegungsarten.
Die Kinder erlernen durch das krabbeln, laufen, balancieren usw. das Gleichgewichtsfühl zu halten.
Auch das Barfuß laufen ist wichtig für die Wahrnehmung der Füße. Somit nimmt man verschiedene Untergründe war z. B. Steine können spitz, rund und hart sein.
Nun die geistigen Entwicklung wird beim Spielen, Lesen und durch die Wahrnehmung gefördert. Die Kinder können dabei ihre Phantasie frei spielen lassen.
Der soziale Kontakt wird durch die altersgemischte Gruppe gefördert. Sie erlernen den respektvollen Umgang miteinander und untereinander. Die Kinder lernen auch voneinander, die Kleinen von den Großen und helfen sich gegenseitig bei kleine Aufgaben.


 Kinderschutz 

Der Kinderschutz steht im Grundgesetz ( Art. 6 Abs. 2 GG) und ist demnach unantastbar. Es ist eine Art Regelwerk, in denen hervorgeht, wie ihre Kinder präventiv vor jeglicher Form der Gewalt zu schützen sind. Alle Kinder haben das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es ist Ihre und meine Aufgabe sicherzustellen, dass die Kinder nicht psychisch, emotional oder gar sexuell missbraucht werden.
Auch hier verweise ich ausdrücklich auf § 8a SGB und die Vereinbarung, die ich mit dem Jugendamt der Stadt Hamm vereinbart habe. Bei Hinweisen auf Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Ähnlichem was dem Wohl des Kindes gefährdet, werde ich in erster Instanz das Jugendamt der Stadt Hamm informieren.
Die Umsetzung des Kinderschutzes sieht in meiner Kindertagespflege wie folgt aus:
Meine Räumlichkeiten sind kindgerecht, gefahrenfrei und altersgerecht eingerichtet. Ich biete sichere Schlaf- und Erholungsbereiche in Form von Bodenklappmatratzen. Auch der Essensbereich ist kindgerecht ei eingedeckt und absichert durch Kinderhochstühle. Qualitätskontrollen von meinem Möbeln, Spielzeugen und Schlafmatratzen führe ich regelmäßig durch und tausche diese nach Bedarf aus.
Die Einhaltung unserer Verhaltensregeln sind mir sehr wichtig und ich achte auf einen sensibilisieren Umgang untereinander.
Die Kinder essen und spielen niemals unbeaufsichtigt.
Ausführliche Beschreibungen finden Sie außerdem in den Unterpunkte.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist,
1.
sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen sowie
2.
Personen, die gemäß § 4 Absatz 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz dem Jugendamt Daten übermittelt haben, in geeigneter Weise an der Gefährdungseinschätzung zu beteiligen.
Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten.
(2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
(3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.
(4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass
1.
deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,
2.
bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie
3.
die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
In den Vereinbarungen sind die Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft zu regeln, die insbesondere auch den spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Rechnung tragen. Daneben ist in die Vereinbarungen insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
(5) In Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass diese bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuziehen. Die Erziehungsberechtigten sowie das Kind sind in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Absatz 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(6) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.


Kinderrechte 
Jedes Kind hat eigene Bedürfnisse und Rechte im Gegensatz zu uns Erwachsenen.
Die zehn wichtigsten Kinderrecht sind:

Recht auf Bildung
Spielerische Förderung der individuellen Entwicklung, Medienbereitstellung, Unterstützung in Kommunikation, Motorik und Sozialkompetenz

Recht auf Schutz vor Gewalt
Gewaltfreie Erziehung und respektvollen Umgang untereinander, Nullgewalttoleranz

Recht auf Spiel und Freizeit
Zeit für Freispiel, Zeiten für Entspannungsphasen, Bereitstellung von altersgerechte Spielen ohne Überforderung

Recht auf Schutz der Privatsphäre
Achtsamkeit Umgang beim Wickeln oder Toilettengänge, Rücksichtnahme auf das Schamgefühl des Kindes, Unterstützung in der Selbstständigkeit, Rückzugsorte gewähren, sensibler Umgang mit Fotografien und Gefühlen.

Recht auf freie Meinungsäußerung
Mitbestimmung von Alltagsentscheidungen, Berücksichtigung von Wünschen und stärken der Meinungsäußerung, offene Gespräche mit Eltern und Kind

Recht auf Zugang zu Medien
Partizipativer, freier Zugang zu allen genannten Medien

Recht auf Gesundheit
Gesunde Ernährung und viel Bewegung, Vorbildfunktion, Hygiene- und Sicherheitseinhaltung

Recht auf Gleichheit
Alle Kinder werden vorurteilsbewusst betreut: Herkunft, Hautfarbe, sexuelle Orientierung, Besonderheiten, sozialer und wirtschaftlicher Status, als auch die politische Einstellung der Eltern spielen bei respektvollen Umgang keine Rolle

Recht auf besondere Fürsorge
Förderung von Inklusion, einfühlsame und gezielte Zuwendung

Recht auf Schutz krieg und auf der Flucht
Stabiles und geschütztes Umfeld, feste Routinen und Strukturen, einfühlsame Betreuung, Rücksichtnahme auf individuelle Bedürfnisse


Partizipation in meiner Kindertagespflege 
Partizipation ist ein zentraler Bestandteil meiner pädagogischen Arbeit als Kindertagespflegeperson. Für mich bedeutet Partizipation, die Kinder aktiv in Entscheidungen einzubeziehen, die ihren Alltag betreffen, und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Wünsche, Bedürfnisse und Interessen einzubringen.
In meinem Betreuungsalltag lege ich großen Wert darauf, jedes Kind in seiner Individualität wahrzunehmen und ernst zu nehmen. Durch die kleine Gruppengröße habe ich die Möglichkeit, gezielt auf jedes einzelne Kind einzugehen und Partizipation alltagsnah umzusetzen. Die Kinder dürfen beispielsweise mitentscheiden, welche Spiele wir spielen, welche Aktivitäten stattfinden oder wie wir unseren Tagesablauf gestalten.
Dabei orientiere ich mich stets am Entwicklungsstand der Kinder. Besonders bei jüngeren Kindern achte ich sensibel auf nonverbale Signale wie Mimik, Gestik und Verhalten, um ihre Bedürfnisse zu erkennen und in Entscheidungen einzubeziehen. Ältere Kinder ermutige ich, ihre Meinungen zu äußern, Vorschläge einzubringen und aktiv an Gesprächen teilzunehmen.
Mir ist es wichtig, eine vertrauensvolle und wertschätzende Atmosphäre zu schaffen, in der sich die Kinder sicher fühlen, ihre Meinung zu äußern. Sie sollen erfahren, dass ihre Stimme zählt und dass ihre Ideen berücksichtigt werden. Gleichzeitig setze ich klare und verlässliche Rahmenbedingungen, da nicht alle Entscheidungen von den Kindern getroffen werden können. In solchen Situationen erkläre ich meine Entscheidungen transparent und altersgerecht.
Durch die gelebte Partizipation unterstütze ich die Kinder dabei, Selbstvertrauen zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen und soziale Kompetenzen zu stärken. Sie lernen, ihre eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen und zu vertreten sowie die Meinungen anderer zu respektieren.
Partizipation ist für mich kein zusätzlicher Bestandteil, sondern ein grundlegendes Prinzip meiner täglichen pädagogischen Arbeit und ein wichtiger Beitrag zur Förderung einer selbstbestimmten und demokratischen Entwicklung der Kinder.


Bitte fügen Sie hier Ihren Text ein.